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7  Was kostet ein Gutachter?
Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichts tätig, beträgt der Stundensatz zwischen 50 und 95 Euro. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem  "Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz", in der eine Sachgebiets- und eine Honorartabelle 10 Fest-
stundensätze für 60 verschiedene Sachgebiete normieren. Für Gutachten rund um Fragen zu Türen und Fenstern beträgt der Feststundensatz 75 Euro (Honorargruppe 5). Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotokopien, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt.
Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterlegenen Partei je nach Prozessausgang ganz oder anteilig zu tragen.
Tipp 7   Vereinbaren Sie vor der Erteilung eines privaten Auftrags das Honorar.
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Dirk Rutenhofer . Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger . Büro Dortmund . Propsteihof 1 . 44137 Dortmund . Fon und Fax 0231 - 46 87 03
Hauptstadtbüro . Körtestraße 3 . 10967 Berlin . Fon 030 - 698 165 83 . Fax 030 - 698 165 73 . gutachter@rutenhofer.de . www.rutenhofer.de