Fragen
5 Wie geht man mit einem öffentlich bestellten Sachverständigen um?Ein öffentlich bestellter Sachverständiger darf keine fachlichen Weisungen befolgen und Beeinflussungsversuchen nachgeben, die die Objektivität des Gutachtens beeinträchtigen würden. Auch Dritte, denen das Gutachten bestimmungsgemäß vorgelegt wird (z.B. Banken, Versicherungen) müssen sich auf seine Objektivität verlassen können.
Der Sachverständige muss das von ihm angeforderte Gutachten und dessen tragende Grundlagen (z.B. Untersuchungen, Besichtigungen, Prüfungen von Unterlagen) persönlich erarbeiten. Ständige Geschäftsbeziehungen, gute Bekanntschaft oder Verwandtschaft und dergleichen stellen die Unbefangenheit des Sachverständigen und die Verwertbarkeit des Gutachtens regelmäßig in Frage.
Tipp 5 Ein objektives Gutachten dient Ihnen letztlich am besten. Stellen Sie deshalb sicher, dass der Sachverständige seine Unabhängigkeit wahren kann.
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