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4  Wann kann ein öffentlich bestellter Sachverständiger helfen?
Immer, wenn eine unabhängige fachliche Information oder Beratung benötigt wird, ein Schaden beurteilt, eine Sache bewertet, ein fachlicher Streit außergerichtlich geklärt oder der tatsächliche Zustand eines Gegenstandes zu Beweiszwecken festgestellt werden soll. Rechtsfragen darf der öffentlich bestellte Sachverständige allerdings nicht beantworten.
Das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen genießt erhöhte Glaubwürdig-
keit. Deshalb bietet es oft die Grundlage für eine gütliche außergerichtliche Einigung.
Als Schiedsgutachter im Auftrag der Parteien kann der Sachverständige Streitfragen außer-
gerichtlich schnell und verbindlich entscheiden. In Gerichtsverfahren sollen nach den Pro-
zessordnungen grundsätzlich nur öffentlich bestellte Sachverständige beauftragt werden.
Tipp 4   Prüfen Sie sorgfältig, ob und wann es zweckmäßig ist, einen öffentlich bestellten Sachverständigen hinzuzuziehen.
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Dirk Rutenhofer . Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger . Büro Dortmund . Propsteihof 1 . 44137 Dortmund . Fon und Fax 0231 - 46 87 03
Hauptstadtbüro . Körtestraße 3 . 10967 Berlin . Fon 030 - 698 165 83 . Fax 030 - 698 165 73 . gutachter@rutenhofer.de . www.rutenhofer.de