Fragen
3 Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?An der Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" führen.
Am Stempel
Nur er darf einen Kammer-Rundstempel führen
Am Ausweis
Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf
Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
Tipp 3 Gehen Sie auf Nummer Sicher: Sehen Sie sich Bezeichnung, Stempel und Ausweis genau an.
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