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3  Wie erkennt man einen öffentlich bestellten Sachverständigen?

An der Bezeichnung
Er muss die Bezeichnung "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger" führen.
Am Stempel
Nur er darf einen Kammer-Rundstempel führen
Am Ausweis
Öffentlich bestellte Sachverständige haben einen offiziellen Ausweis, den sie auf
Verlangen vorzeigen müssen und in dem Personalien, Bestellungsbehörde und Sachgebiet angegeben sind.
Tipp 3   Gehen Sie auf Nummer Sicher: Sehen Sie sich Bezeichnung, Stempel und Ausweis genau an.
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Dirk Rutenhofer . Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger . Büro Dortmund . Propsteihof 1 . 44137 Dortmund . Fon und Fax 0231 - 46 87 03
Hauptstadtbüro . Körtestraße 3 . 10967 Berlin . Fon 030 - 698 165 83 . Fax 030 - 698 165 73 . gutachter@rutenhofer.de . www.rutenhofer.de