Fragen
2 Was zeichnet einen öffentlich bestellten Sachverständigen aus?Besondere Sachkunde:
Der öffentlich bestellte Sachverständige muss im offiziellen Bestellungsverfahren einen anspruchsvollen Nachweis über seine "besondere Sachkunde" führen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnisse und Erfahrungen.
Vertrauenswürdigkeit:
Die Zuverlässigkeit und Integrität wird vor der öffentlichen Bestellung überprüft.
Objektivität:
Er wird darauf vereidigt, seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Weitgehende Pflicht zur Gutachtenerstattung:
Er darf Aufträge nur aus wichtigem Grund ablehnen.
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