Fragen
1 Wer ist "öffentlich bestellter" Sachverständiger?Nur wer durch eine öffentlich-rechtliche Institution auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt wurde. Das heißt, dass er besondere Sachkunde, Unabhängigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit nachgewiesen hat. Fehlt nur eine dieser Anforderungen, wird der Sachverständige nicht bestellt. Die Bezeichnung "Sachverständiger" allein bietet keine Gewähr für Qualität, denn sie ist gesetzlich nicht geschützt. Deshalb müssen Qualifikation und persönliche Integrität gesondert geprüft werden, wenn Sachverständige ohne öffentliche Bestellung als sog. selbsternannte Sachverständige ohne öffentliche Bestellung und Vereidigung ihre Dienste anbieten.
TIPP 1 Wenn Sie einen Sachverständigen auswählen, achten Sie darauf,
ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist.
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ob er öffentlich bestellt und vereidigt ist.